TÄTIGKEITSBEREICH

  • Beratung im Gesellschaftsrecht

    Die gesellschaftsrechtliche Beratungstätigkeit der Kanzlei L|A umfasst sowohl die Beratung der Gesellschafter bei Gesellschaftsgründung als auch die anwaltliche Betreuung von Vorständen und Geschäftsführern, um die für die korrekte Geschäftsführung unerlässlichen rechtlichen Standards zu gewährleisten. Dazu gehören auch sowohl die Beratung des Geschäftsführers für die Ausübung seiner Funktionen und die Erfüllung der periodischen Informationspflicht an den Vorstand als auch die Beratung des Aufsichtsrats für die Kontrolle, die von ihm durchgeführt werden müssen. Die Kanzlei verfügt u.a. über eine mehr als 30-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Umwandlung von Gesellschaften: von Leveraged-Buy-Outs bis zu Verschmelzungen, von Unternehmensübertragungen bis zu Spaltungen. Bei Gesellschaftsversammlungen beraten häufig die Anwälte der Kanzlei L|A den Vorsitzenden, um ihm bei der Ausübung seiner Funktionen zu assistieren und um sicherzustellen, dass der Gesellschafterbeschluss gesellschaftsvertrags- und rechtskonform gefasst wird. Die Kanzlei berät auch die Minderheitsgesellschafter und vertritt sie gegebenenfalls sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, um den eventuellen Gesellschafterstreit zu lösen.

  • Gesellschafterstreit

    Schon seit ihrer Gründung hat die Kanzlei Minderheitsgesellschaftern bzw. Gesellschaften bei gesellschaftlichen Konflikten und Rechtsstreitigkeiten assistiert. Mit dem Bewusstsein, dass nicht einmal ein einwandfrei verfasster Gesellschaftsvertrag diesen Konflikten vollkommen vorbeugen kann, setzt sich die Kanzlei L|A zum Ziel, die beste Lösung solcher Streitigkeiten zu finden, um das Überleben des Unternehmens zu ermöglichen und gleichzeitig die volle Befriedigung der Gesellschafter zu gewährleisten.

  • Finanzrecht

    Die Kanzlei ist auch im Bereich des Finanzrechts tätig. Die Anwälte der Kanzlei L|A haben Arrangers und Originators bei Verbriefungsverfahren und Börsennotierung forderungsbesicherter Wertpapiere assistiert.

  • Vertragsberatung

    Eine effektive Vertragsberatung erfordert besondere Kompetenzen, die sich nicht nur über das italienische Vertragsrecht erstrecken müssen, wobei eine perfekte Kenntnis der Gesetzgebung und der Rechtsprechung jedenfalls entscheidend ist, sondern auch über das angloamerikanische Vertragsrecht, dessen Regeln häufig bei Merger & Acquisition Verfahren und Equity Finanzierungen vorkommen. Die Anwälte der Kanzlei L|A haben eine besondere Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und sind daher in der Lage, eine besonders qualifizierte Beratung anzubieten.

  • Eine jahrelange Erfahrung im Bereich des Zivilprozesses

    Trotz einer solchen Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist in einigen Fällen nicht verzichtbar, den gerichtlichen Weg zu beschreiten, um die Ansprüche der Parteien zu erfüllen. Die Kanzlei L|A verfügt über eine jahrelange Erfahrung im Bereich des italienischen Zivilprozesses und kann eine kompetente gerichtliche Vertretung anbieten. Aufgrund der langen Zeiten der italienischen Justiz hat die Kanzlei L|A erfolgreich Erfahrung gesammelt, vom einstweiligen Rechtsschutz abgewogenen Gebrauch zu machen, um das Ziel einer schnelleren Justiz zu erreichen und, wenn möglich, zu einer außergerichtlichen Lösung von einer stärkeren Position zu erlangen. Somit haben wir dazu beigetragen, schwere Handlungen unlauteren Wettbewerbs und Vertragsverletzungen zu beseitigen. Auch beim Gesellschafterstreit ist oft vonnöten, sich des Eilverfahrens zu bedienen: zur Suspendierung der Wirksamkeit nichtiger Gesellschafterbeschlüsse, zur Abberufung eines Geschäftsführers, zur Durchsetzung von Informations- und Auskunftsansprüchen der Gesellschafter. Manchmal ist allerdings nicht möglich, sich den langen Zeiten des ordentlichen Verfahrens zu entziehen. In solchen Fällen setzt sich die Kanzlei L|A zum Ziel, den Mandanten über den Sinn und Zweck jeder prozessualen Entscheidung zu informieren. Dabei wird der Mandant insbesondere über die voraussichtliche Dauer, die Kosten und die möglichen Ergebnisse des Prozesses informiert.

  • Wenn das Unternehmen in einer Krise steckt

    Aufgrund der Wirtschaftskrise, die 2008 entstand, sich 2011 verschärfte, und 2020 ausbrach, ist eine insolvenzrechtliche Intervention, die Umschuldungsverfahren privilegiert und gegebenenfalls die Fortsetzung des Unternehmens ermöglicht, unverzichtbar geworden. Die Kanzlei hat sich im Laufe der letzten 15 Jahren zur Aufgabe gemacht, auch durch die Einsetzung von alternativen Umschuldungsverfahren Gesellschaften, die sich in einer Krise befanden, zu assistieren, um die unternehmerische Tätigkeit und die Arbeitsplätze aufzubewahren.

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Der Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei deckt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich das Wirtschaftsstrafrecht. Die Kanzlei bedient sich von Anwälten für Strafrecht bewiesener Kompetenz, um die bestmögliche Beratung und gerichtliche Vertretung zu gewährleisten.

  • Immobiliarsachenrecht

    Die Kanzlei ist auch im Bereich des Immobiliarsachenrechts tätig, indem sie Anlegern und Immobilienfonds assistiert. Die Beratung bezieht sich nicht nur auf die Lösung der Probleme, die dieses Wirtschaftsgebiet charakterisieren, sondern auch auf das strategische Portfolio-Management.

  • Der Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte

    Die Kanzlei trägt aktiv zur wissenschaftlichen Debatte durch eine ständige Forschungstätigkeit bei, die in der Veröffentlichung von Monografien und Artikeln bezüglich unserer Tätigkeitsbereiche gipfelt. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine wissenschaftliche Forschungstätigkeit und die ständige Fortbildung am besten die Qualität unserer Dienstleistung gewährleisten können.

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